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    Kinderschutz 2009

    Stellungnahme zum Leitartikel der DKV-Karate-Fachzeitschrift

    In der aktuellen DKV Zeitschrift werden alle Mitgliedsvereine im Leitartikel „Gute Trainer – schlechte Trainer" über Vorkommnisse informiert, bei denen Verantwortung und Stellung von Trainern missbraucht und das Vertrauensverhältnis zu den Kindern ausgenutzt wurde. Als Konsequenz ordnet  das Präsidium des Deutschen Karate Verbandes e.V. den Mitgliedsvereinen folgende Auflage an:

    "Alle Lehrgänge, gemeinsame Fahrten, Trainingslager o.ä. Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche von DKV Vereinen, Teams oder Gruppierungen dürfen nur dann stattfinden, wenn mindestens zwei verantwortliche Erwachsene (bei gemischten Gruppen, je eine weibliche und männliche Aufsichtsperson) anwesend sind.  Wir bitten bei Nichteinhaltung dieser Anordnung dieses unverzüglich dem DKV-Präsidium mitzuteilen."

    Als Vorstand des Karate-Do Overath begrüßen wir diese Veröffentlichung sehr. Schweigen schützt die Falschen ist der Leitsatz, der uns seit längerem aktiv an Präventionsmaßnahmen arbeiten lässt. Auf Grund des hohen Anteils von Minderjährigen haben wir uns mit dem Thema eingehend auseinandergesetzt.

    Unter Einbringung beruflicher Fachkenntnis, Lebenserfahrung und Auseinandersetzung mit den Erfordernissen für kompetente Trainertätigkeit haben wir diese potentielle Konfliktstelle bereits erkannt und einige präventive Regelungen  getroffen.  Wir  sehen den Aufruf des DKV als  Bestätigung unserer Herangehensweise und als Unterstützung, hier im Sinne von Kinderschutz nicht nachlässig zu werden. Unsere Präventionsmaßnahmen schlagen sich nieder in folgenden Vereinbarungen:


    1. Dojo-kun  für Vorstand

    Verantwortung des Vorstands bei der Auswahl der Trainer und Trainerinnen

    Verfahren des Vorstandes im Umgang mit Beschwerden zu Handlungen außerhalb des Verhaltenskodex

    1. Dojo-kun für Trainer

    Verhaltenskodex für Trainerinnen und Trainer des Karate-Do Overath e.V. im Umgang mit Kindern und Jugendlichen als einer besonders schutzbedürftigen Gruppe im Verein.

    1. Kostenordnung:

    In der Regel sind alle Trainingsgruppen im Kinder- und Jugendbereich mit einem Trainerteam (wenn möglich m/w) zu besetzen. Bei Kinder- und Jugendreisen (Ausflügen, Fahrten etc) ist die Betreuung durch zwei verantwortliche Erwachsene verbindlich und wird laut Kostenordnung vergütet.

     

    und darüber hinaus in folgenden Aktionen und Vorhaben:

    • Mitarbeit beim Projekt „Soziales Frühwarnsystem" zur Vermeidung  von Kindeswohlgefährdung  mit dem Jugendamt der Stadt Overath
    • Veranstaltung zu diesem Thema mit dem Stadtsportverband Overath inhaltlich gestaltet und im Herbst 2008 durchgeführt
    • Trainer-Vorstandssitzung zum Thema für 2009 vorgesehen
    • Ansprechpersonen für Mädchen (über die Position der Jugendvertretung hinaus) soll 2009 nochmals aktualisiert werden

    Für Anregungen, Hinweise, Kritik oder Fragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.

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